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Medizinische Hinweise für deutsche Staatsangehörige
Zusammengestellt von Nadine Reiners

Hier geben wir Ihnen eine Zusammenstellung vom Auswärtigen Amt bezüglich der medizinischen Vorsorge für deutsche Staatsangehörige.

Auch in Griechenland ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.

Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie unter http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laender/Gesundheitsdienst/VogelgrippePandemieFAQ.html

Es besteht in Griechenland für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung - soweit dringend erforderlich – bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern usw., die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen.

Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite www.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland unter der Rubrik "Urlaub im Ausland".

Ansonsten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.
Für die Einreise nach Griechenland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen. Die Reise sollte Anlass geben, den Impfschutz gegen Tetanus und Diphtherie zu überprüfen, Auffrischungsimpfungen sind alle 10 Jahre empfohlen. Bei Touristen, die sich langfristig in Griechenland aufhalten, oder bei besonderen Reiserisiken (Hygienemängel) sollte ein Impfschutz gegen Hepatitis A (ggfl. auch gegen Hepatitis B) vorliegen.

Wichtiger Hinweis
Das Auswärtige Amt kann keine Verantwortung oder Haftung für die medizinischen Informationen auf dieser Website übernehmen. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
1. zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes
2. auf längere Aufenthalte und auf die jeweiligen Hauptstädte zugeschnitten; für kürzere Reisen und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten
3. nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt ist unerlässlich
4. trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell

Stand 10.06.2006
Quelle: Auswärtiges Amt






Aktualisiert 29.01.2012

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